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Behandlungskosten
Grundsätzlich ist Osteopathie im deutschen Gesundheitssystem eine
Privatleistung, d.h. die Kosten für die Behandlung trägt der Patient selber.
Jedoch beteiligt sich eine Vielzahl der gesetzlichen Krankenkassen an den
Behandlungskosten.
Nach Ihrer Osteopathie-Behandlung zahlen Sie die Kosten vor Ort und
bekommen die Rechnung für Ihre Osteopathie-Sitzung ausgehändigt.
Diese Rechnung können Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse
einreichen und erhalten die entsprechende Rückzahlung.
Die Krankenkassen und Zusatzversicherungen unterscheiden sich in ihrem
Erstattungsverhalten voneinander. Bitte erfragen Sie die für Ihren Tarif gültigen
Bedingungen vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Mitglied in folgenden Berufsverbänden: